@Topic: Ein Graficker aus meinem Bekanntenkreis beantwortete die Frage danach auf folgende Weise:
Natürlich sind alle werke urheberrechtsgeschützt zunächst, es sei denn, es handelt sich um freeware, ausdrücklich freigegebene (selbst da gibt es manchmal »kleingedrucktes« zu beachten). Im rahmen einer collage oder extremen überarbeitung ergibt sich, auch rechtlich betrachtet, eine neue situation, wenn ein neues werk entstanden ist. Das wird anerkannt, wenn man sich mit der finalen kreation weit genug vom original entfernt befindet & etwas eigenes neues daraus erschaffen hat. Farben ändern zb wäre kein ausreichender schritt zur verfremdung, auch nicht die auswahl eines ausschnitts aus dem original.... Selbst illegal angebrachte graffitis oder street-art-geschichten können urheberrechtlich geschützt sein, was bedeutet, dass man sie nicht einfach abfotografieren und die bilder kommerziell verwerten darf....